Einreichungsfristen für UK REACH: Verlängerung von der britischen Regierung angekündigt
Die britische Regierung hat nach der Veröffentlichung ihrer Antwort auf die Konsultation am 22. Dezember eine Verlängerung wichtiger Einreichungsfristen für UK REACH angekündigt. Die Änderung gibt Unternehmen mehr Zeit, die Vorgaben des UK-REACH-Rahmens zu erfüllen. Außerdem wird sichergestellt, dass wesentliche Daten zur Chemikaliensicherheit rechtzeitig verfügbar werden.
In der Konsultation bevorzugten Branchenakteure Option 2, die eine zweijährige Lücke zwischen den Registrierungsfristen beibehalten hätte. Dennoch entschieden sich die Minister für Option 1 als verhältnismäßigsten Ansatz.
Nach Angaben der Regierung wird die zusätzliche Zeit im Rahmen von Option 1 die regulatorischen Belastungen für kleine und Kleinstunternehmen verringern. Auch nachgeschaltete Anwender werden davon profitieren. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass kritische Daten zur Chemikaliensicherheit fristgerecht und geordnet eingereicht werden.
Vorbehaltlich der Zustimmung der schottischen und walisischen Minister wird eine Gesetzgebung eingeführt, um die bestehenden Einreichungsfristen für UK REACH vom 27. Oktober 2026, 2028 und 2030 zu verschieben auf:
- 27. Oktober 2029
- 27. Oktober 2030
- 27. Oktober 2031
Die überarbeitete Gesetzgebung wird voraussichtlich 2026 im Rahmen des üblichen parlamentarischen Verfahrens vorgelegt.
Darüber hinaus plant die Regierung, die gesetzlichen Termine für Konformitätsprüfungen gemäß Artikel 41(5) an die neuen Einreichungsfristen anzupassen. Diese Angleichung stellt sicher, dass Konformitätsprüfungen erst nach Einreichung der relevanten Daten erfolgen, fördert die Fairness für Registranten und unterstützt eine wirksame regulatorische Aufsicht.
Weitere Informationen finden Sie in der Zusammenfassung der Antworten der britischen Regierung