21 September 2022

Sicherheitsbewertung für kosmetische Produkte

Um nachzuweisen, dass ein kosmetisches Mittel den geltenden europäischen Normen entspricht, muss das Unternehmen eine Sicherheitsbewertung für das Kosmetik-Produkt vornehmen. Diese ist vor dem Inverkehrbringen zwingend erforderlich. Für den umfangreichen Sicherheitsbericht ist eine Vielzahl von Informationen notwendig, auf deren Grundlage der Sicherheitsbewerter die Einschätzung über die Produktsicherheit vornimmt. In diesem Artikel erhalten Sie eine Übersicht über die komplexen Anforderungen, die rechtlichen Grundlagen für Sicherheitsbewertungen sowie die erforderlichen Unterlagen. Außerdem erfahren Sie, wie eine spezialisierte Software Sie bei der Erstellung notwendiger Berichte unterstützen kann.

Erfahren Sie im folgenden Artikel unter anderem:

Zweck der Sicherheitsbewertungen im Kosmetik-Bereich

Unbedenkliche Produkte für den sicheren Einsatz: Das ist das Ziel in der Kosmetik-Industrie. Die in der EU gehandelten kosmetischen Mittel sollten bei normalem Gebrauch sicher sein, eine Nutzen-Risiko-Abwägung darf kein Risiko für die Gesundheit der Anwendenden rechtfertigen. Um die Unbedenklichkeit und Sicherheit aller auf dem EU-Markt befindlichen Kosmetikprodukte zu gewährleisten, muss der Hersteller bzw. Importeur vor Beginn der Vermarktung bzw. bei der Veränderung des Mittels eine Sicherheitsbewertung für ihre Kosmetik-Produkte vornehmen.

Rechtliche Grundlagen für die Sicherheitsbewertung

Rechtliche Grundlage für die verpflichtende Sicherheitsbewertung von Kosmetik-Produkten ist die Kosmetikverordnung der EU (EU-KosmetikV) in der Neufassung vom 30.11.2009 (EG VO 1223/2009). Diese Verordnung wird ständig erweitert und verändert, besonders in Hinblick auf die Aufnahme oder Streichung einzelner Stoffe. Die aktuelle Fassung der EU-Kosmetikverordnung können Sie auf der Website der Europäischen Kommission abrufen. Diese Verordnung harmonisiert die Rechtsvorschriften über kosmetische Mittel in der EU, um länderübergreifend ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten sowie einen Binnenmarkt für kosmetische Mittel und einheitliche Interpretationen der Rechtsvorschriften innerhalb der Mitgliedsstaaten zu ermöglichen.

Die EG VO 1223/2009 besitzt verschiedene Anhänge. Diese regeln u.a. das Verbot des Einsatzes bestimmter Substanzen beim Herstellen oder Behandeln von kosmetischen Mitteln (Anhang II EU-KosmetikV) sowie Einsatzbeschränkungen bei Anwendungsgebieten oder zulässigen Höchstkonzentrationen und legen Warnhinweise fest (Anhang III EU-KosmetikV). Anhang IV bis VI listen zudem Stoffe auf, deren Einsatz eines gesonderten Zulassungsverfahrens bedarf. Darunter fallen Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter.

Kosmetik-Produkte, für die eine Sicherheitsbewertung vorgenommen werden muss

Die EU-Kosmetik-Verordnung verweist zudem auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), die eine Einschätzung der Umweltsicherheit für die in Kosmetika verwendeten Stoffe ermöglicht. Ergänzt wird die europäische Regelung durch die deutsche Verordnung über kosmetische Mittel (D-KosmetikV), die weitere nationale Vorgaben zusätzlich zu den einheitlichen, europaweit gültigen Vorschriften enthält.

Welche Produkte bedürfen einer Sicherheitsbewertung laut Kosmetikverordnung?

Eine Sicherheitsbewertung im Bereich Kosmetik muss für alle kosmetischen Mittel vorgenommen werden, die in der EU in Verkehr gebracht werden sollen. Kosmetische Mittel werden gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a EU-KosmetikV wie folgt definiert: „Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen“.

Wichtig dabei: Der vorrangige Zweck der Produkte muss kosmetischer Natur sein. Beispielsweise ist ein Mundwasser, das für frischen Atem und die Verringerung von Zahnbelag sorgen soll, ein kosmetisches Mittel, das unter die EU-KosmetikV fällt. Ein Mundwasser, das eine Parodontitis verhindern soll, ist hingegen ein Medizinprodukt, das anderen Regelungen unterliegt.

Kosmetische Mittel sind beispielsweise:

Verpflichtungen für das Inverkehrbringen eines kosmetischen Mittels

Cremetiegel - auch Cremes fallen unter die Kosmetikverordnung der EU

Inhalt des Sicherheitsberichts für ein Kosmetik-Produkt

Für ein Kosmetik-Produkt muss auf Basis der Sicherheitsbewertung ein Sicherheitsbericht erstellt werden. Der Sicherheitsbericht besteht aus zwei Teilen: Teil A enthält Sicherheitsinformationen über das kosmetische Mittel, Teil B beinhaltet die Sicherheitsbewertung.

Gemäß Anhang I der EU-KosmetikV umfassen die Sicherheitsinformationen in Teil A folgende Punkte:

Teil B enthält die Sicherheitsbewertung für das Kosmetik-Produkt und umfasst folgende Informationen:

ExESS® unterstützt die Kosmetik-Industrie bei der Sicherheitsbewertung

Für eine Sicherheitsbewertung im Kosmetik-Bereich sind umfangreiche Informationen über die verwendeten Stoffe (Handelsnamen, INCI, CAS, EG-Nummer etc.), ihre Eigenschaften sowie ihre Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit und Umwelt notwendig. Die Angabe der exakten Rezeptur jedes kosmetischen Mittels, inklusive der Grenzwerte eingesetzter Stoffe und deren Zusammenwirken im Endprodukt, stellt einen entscheidenden Punkt der Sicherheitsbewertung dar.

ExESS®, die vielseitige und umfassende EHS-Software von Lisam Systems, unterstützt verantwortliche Personen bei der Erstellung einer Produktinformationsdatei und der wichtigen Sicherheitsbewertung im Kosmetik-Bereich. Dank der detaillierten Stoffdatenbanken können Sie sämtliche Informationen zu einem Stoff abrufen und bei Bedarf schnell erfassen, ob und in welcher Konzentration das kosmetische Mittel verbotene Stoffe oder Kandidatenstoffe aus der SVHC Liste enthält. Zudem beinhaltet die Software die Sicherheitsdatenblätter für sämtliche Stoffe und Erzeugnisse und bietet einfache Möglichkeiten zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Besonders wichtig zur Compliance mit der EU-KosmetikV und REACH im Kosmetik-Bereich ist die Integration von IFRA-Zertifikaten für Duftstoffe und Kosmetika. ExESS® beinhaltet ein spezielles Modul für die Kosmetikindustrie, in das Regelwerk-Listen, Berichtsvorlagen und Zertifikate der bedeutendsten Verbände der Kosmetikindustrie in der EU und Nordamerika integriert sind. Das Modul erstellt Berichte zu Kosmetika, Beipackzettel, Etiketten, Allergenberichte sowie offizielle IFRA-Zertifikate und leistet so einen wertvollen Beitrag zur Erstellung einer Produktinformationsdatei inklusive Sicherheitsbewertung für Kosmetika.

Daneben bietet unsere EHS-Software ExESS® zusammen mit unserer innovativen ComplyStation viele weitere Funktionen wie die Erstellung von Gefahrstoffetiketten und Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, die Vergabe und Verwaltung von UFI-Codes inklusive PCN-Meldung und die Verwaltung von Chemikalien an allen Ihren Lager-Standorten. Compliance war noch nie so einfach.

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Author

Lisam Deutschland