Allgemeine Software-as-a-Service-Bedingungen

ZULETZT AKTUALISIERT: 21. Mai 2024

1. Anwendbarkeit.

a. Diese Allgemeinen Software-as-a-Service-Bedingungen (diese „Bedingungen“) regeln die Bereitstellung des Software-as-a-Service-Angebots (die „Dienste“) durch Lisam America, Inc. („LAI“) an die als „Kunde“ („Kunde“) bezeichnete Partei auf einem „Bestellformular“, das vom Kunden ausgeführt wurde und diese Bedingungen durch Verweis einbezieht (ein „Bestellformular“), mit Wirkung zum „Datum des Inkrafttretens“ eines solchen Bestellformulars (das „Datum des Inkrafttretens“). LAI und der Kunde können hierin gemeinsam als die „Parteien“ oder einzeln als eine „Partei“ bezeichnet werden.

b. Das Bestellformular, diese Bedingungen und alle anderen von beiden Parteien ausgeführten Dokumente, die diese Bedingungen ausdrücklich durch Verweis einbeziehen („Zusätze“) (das Bestellformular, die Bedingungen und die Zusätze werden hierin gemeinsam als die „Vereinbarung“ bezeichnet), umfassen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle früheren oder gleichzeitigen Absprachen, Vereinbarungen, Verhandlungen, Zusicherungen und Gewährleistungen sowie Mitteilungen, sowohl schriftlich als auch mündlich. Im Falle eines Konflikts zwischen diesen Bedingungen, dem Bestellformular und etwaigen Zusätzen gilt die folgende Rangfolge: 1) Bestellformular, 2) Zusätze und 3) Bedingungen.

c. Diese Vereinbarung hat Vorrang vor allen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, unabhängig davon, ob oder wann der Kunde seinen Angebotsantrag, seine Bestellung oder solche Bedingungen eingereicht hat. Die Erbringung von Dienstleistungen an den Kunden stellt keine Annahme der Geschäftsbedingungen des Kunden dar und dient nicht der Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung.

 

2. Zugang und Nutzung.

a. Bereitstellung des Zugangs. Vorbehaltlich der Zahlung der Gebühren durch den Kunden und der Einhaltung aller anderen Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt LAI dem Kunden hiermit ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht zum Zugang und zur Nutzung der Dienste während der Laufzeit, ausschließlich zur Nutzung durch autorisierte Benutzer gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen. Eine solche Nutzung ist auf die interne Nutzung durch den Kunden beschränkt. LAI stellt dem Kunden die notwendigen Passwörter und Netzwerkverbindungen zur Verfügung, um dem Kunden den Zugang zu den Diensten zu ermöglichen. Die Gesamtzahl der autorisierten Benutzer darf die im Bestellformular festgelegte Anzahl nicht überschreiten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich von den Parteien vereinbart und unterliegt einer entsprechenden Anpassung der Gebühren.

b. Dokumentationslizenz. Vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung enthaltenen Bedingungen gewährt LAI dem Kunden hiermit eine nicht-exklusive, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Dokumentation während der Laufzeit ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden in Verbindung mit seiner Nutzung der Dienste. „Dokumentation“ bezeichnet die Benutzerhandbücher, Handbücher und Anleitungen von LAI in Bezug auf die von LAI dem Kunden elektronisch oder in gedruckter Form bereitgestellten Dienste.

c. Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde wird die Dienste nicht für Zwecke nutzen, die über den in dieser Vereinbarung gewährten Zugang hinausgehen. Der Kunde wird zu keiner Zeit, direkt oder indirekt, und wird keinem autorisierten Benutzer gestatten: (i) die Dienste oder die Dokumentation ganz oder teilweise zu kopieren, zu modifizieren oder abgeleitete Werke davon zu erstellen; (ii) die Dienste oder die Dokumentation zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, unterzulizenzieren, abzutreten, zu verbreiten, zu veröffentlichen, zu übertragen oder anderweitig verfügbar zu machen; (iii) Reverse Engineering durchzuführen, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu entschlüsseln, anzupassen oder anderweitig zu versuchen, Zugang zu einer Softwarekomponente der Dienste, ganz oder teilweise, zu erhalten; (iv) proprietäre Hinweise von den Diensten oder der Dokumentation zu entfernen; oder (v) die Dienste oder die Dokumentation in einer Weise oder zu einem Zweck zu nutzen, der ein geistiges Eigentumsrecht oder ein anderes Recht einer Person verletzt, missbraucht oder anderweitig verletzt oder der gegen geltendes Recht verstößt.

d. Rechtsvorbehalt. LAI behält sich alle Rechte vor, die dem Kunden in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden. Außer den in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten beschränkten Rechten und Lizenzen gewährt nichts in dieser Vereinbarung, weder stillschweigend, durch Verzicht, Rechtsverwirkung oder anderweitig, dem Kunden oder Dritten geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte, Titel oder Interessen an oder in Bezug auf das LAI IP. „LAI IP“ bezeichnet die Dienste, die Dokumentation und jegliches geistige Eigentum, das dem Kunden oder einem autorisierten Benutzer in Verbindung damit zur Verfügung gestellt wird.

e. Aussetzung. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung kann LAI den Zugang des Kunden und jedes autorisierten Benutzers zu einem Teil oder allen Diensten vorübergehend aussetzen, wenn: (i) LAI vernünftigerweise feststellt, dass (A) eine Bedrohung oder ein Angriff auf das LAI IP vorliegt; (B) die Nutzung des LAI IP durch den Kunden oder einen autorisierten Benutzer das LAI IP oder einen anderen Kunden oder Anbieter von LAI stört oder ein Sicherheitsrisiko darstellt; (C) der Kunde oder ein autorisierter Benutzer das LAI IP für betrügerische oder illegale Aktivitäten nutzt; (D) vorbehaltlich geltenden Rechts der Kunde seinen Geschäftsbetrieb im normalen Verlauf eingestellt, eine Abtretung zugunsten von Gläubigern oder eine ähnliche Verfügung über seine Vermögenswerte vorgenommen hat oder Gegenstand eines Konkurs-, Reorganisations-, Liquidations-, Auflösungs- oder ähnlichen Verfahrens geworden ist; oder (E) die Bereitstellung der Dienste durch LAI an den Kunden oder einen autorisierten Benutzer durch geltendes Recht verboten ist; (ii) ein Anbieter von LAI den Zugang oder die Nutzung von Drittdiensten oder -produkten, die für den Zugang des Kunden zu den Diensten erforderlich sind, durch LAI ausgesetzt oder beendet hat; oder (iii) gemäß Abschnitt 5(a)(iii) (jede solche Aussetzung, die in Unterabsatz (i), (ii) oder (iii) beschrieben ist, eine „Dienstaussetzung“). LAI wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden eine schriftliche Mitteilung über jede Dienstaussetzung zukommen zu lassen und Aktualisierungen bezüglich der Wiederaufnahme des Zugangs zu den Diensten nach einer Dienstaussetzung bereitzustellen. LAI wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Zugang zu den Diensten so schnell wie vernünftigerweise möglich wiederherzustellen, nachdem das Ereignis, das zur Dienstaussetzung geführt hat, behoben wurde. LAI haftet nicht für Schäden, Verbindlichkeiten, Verluste (einschließlich Daten- oder Gewinnverluste) oder andere Folgen, die dem Kunden oder einem autorisierten Benutzer infolge einer Dienstaussetzung entstehen können.

f. Aggregierte Statistiken. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung kann LAI die Nutzung der Dienste durch den Kunden überwachen und aggregierte Statistiken sammeln und zusammenstellen. Zwischen LAI und dem Kunden gehören alle Rechte, Titel und Interessen an aggregierten Statistiken sowie alle geistigen Eigentumsrechte daran ausschließlich LAI und bleiben bei LAI. Der Kunde erkennt an, dass LAI aggregierte Statistiken auf der Grundlage von Kundendaten, die in die Dienste eingegeben werden, zusammenstellen kann. Der Kunde stimmt zu, dass LAI (i) aggregierte Statistiken in Übereinstimmung mit geltendem Recht öffentlich zugänglich machen und (ii) aggregierte Statistiken in dem Umfang und auf die Weise nutzen darf, die nach geltendem Recht zulässig ist.

g. Obligatorische Upgrade-Anforderung. LAI behält sich das Recht vor, vom Kunden den Übergang zu einer aktualisierten Version der Dienste zu verlangen. LAI wird den Kunden mindestens 30 Tage vor dem erforderlichen Übergangsdatum schriftlich benachrichtigen. Nach Erhalt der Übergangsbenachrichtigung wird der Kunde unverzüglich mit dem Übergang zur aktualisierten Version beginnen und den Übergang bis zum angegebenen Übergangsdatum abschließen. Während des Übergangszeitraums wird LAI angemessene Unterstützung und Hilfe leisten, um den Übergang des Kunden zur aktualisierten Version zu erleichtern. Umfang und Art dieser Unterstützung werden nach Ermessen von LAI festgelegt. Nach dem Übergangsdatum kann LAI die Bereitstellung der vorherigen Version der Dienste einstellen.

 

3. Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für alle Nutzungen der Dienste und der Dokumentation, die sich aus dem vom Kunden direkt oder indirekt bereitgestellten Zugang ergeben, unabhängig davon, ob dieser Zugang oder diese Nutzung durch diese Vereinbarung gestattet oder verletzt wird. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, ist der Kunde für alle Handlungen und Unterlassungen autorisierter Benutzer verantwortlich, und jede Handlung oder Unterlassung eines autorisierten Benutzers, die einen Verstoß gegen diese Vereinbarung darstellen würde, wenn sie vom Kunden vorgenommen würde, gilt als Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung. Der Kunde wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um alle autorisierten Benutzer auf die Bestimmungen dieser Vereinbarung aufmerksam zu machen, soweit sie für die Nutzung der Dienste durch solche autorisierten Benutzer gelten, und wird dafür sorgen, dass autorisierte Benutzer diese Bestimmungen einhalten.

 

4. Support. LAI wird angemessene Unterstützung und fortlaufenden Support leisten, um den Kunden und autorisierte Benutzer beim Zugang zu den Diensten zu unterstützen. LAI wird sein Personal per E-Mail für Feedback, Problemlösung oder allgemeine Fragen zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr Central Time (Montag – Freitag) zur Verfügung stellen und angemessene Anstrengungen unternehmen, um Supportanfragen innerhalb von 24 Geschäftsstunden zu bestätigen. Premium-Supportleistungen, falls vorhanden, unterliegen den dienstspezifischen Bedingungen, die im Bestellformular festgelegt sind.

 

5. Gebühren. Der Kunde zahlt LAI die im Bestellformular festgelegten Gebühren („Gebühren“) ohne Aufrechnung oder Abzug. Der Kunde leistet alle Zahlungen hierunter in US-Dollar am oder vor dem im Bestellformular festgelegten Fälligkeitsdatum. Wenn der Kunde eine fällige Zahlung nicht leistet, kann LAI, ohne die anderen Rechte und Rechtsmittel von LAI einzuschränken: (i) Zinsen auf den überfälligen Betrag in Höhe von 1,5 % pro Monat, täglich berechnet und monatlich verzinst, oder, falls niedriger, den höchsten nach geltendem Recht zulässigen Satz berechnen; (ii) der Kunde LAI alle Kosten erstatten, die LAI bei der Eintreibung verspäteter Zahlungen oder Zinsen entstehen, einschließlich Anwaltskosten, Gerichtskosten und Inkassogebühren; und (iii) wenn ein solcher Verzug dreißig (30) Tage oder länger andauert, kann LAI den Zugang des Kunden und seiner autorisierten Benutzer zu einem Teil oder allen Diensten aussetzen, bis diese Beträge vollständig bezahlt sind. Alle Gebühren und sonstigen vom Kunden gemäß dieser Vereinbarung zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich Steuern und ähnlicher Abgaben. Der Kunde ist verantwortlich für alle Umsatz-, Nutzungs- und Verbrauchssteuern sowie alle anderen ähnlichen Steuern, Abgaben und Gebühren jeglicher Art, die von einer Bundes-, Landes- oder lokalen Regierungs- oder Aufsichtsbehörde auf die vom Kunden hierunter zu zahlenden Beträge erhoben werden, mit Ausnahme von Steuern, die auf das Einkommen von LAI erhoben werden. WICHTIGER HINWEIS ZUR PREISGESTALTUNG: Die Gebühren werden jährlich zum Jahresbeginn angepasst, basierend auf dem „Consumer Price Index All-Urban Consumers, U.S. City Average for All-Items“ mit einer Standardreferenzbasis von 1982-1984, veröffentlicht vom Bureau of Labor Statistics, in der jeweils gültigen Fassung, oder einem direkten Ersatz dieses Index (der „VPI“), oder 3 % jährlich, je nachdem, welcher Wert höher ist.

 

6. Vertrauliche Informationen. Von Zeit zu Zeit während der Laufzeit kann jede Partei der anderen Partei Informationen über ihre Geschäftsangelegenheiten, Produkte, vertrauliches geistiges Eigentum, Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen Dritter und andere sensible oder proprietäre Informationen offenlegen oder zugänglich machen, sei es mündlich oder in schriftlicher, elektronischer oder anderer Form oder Medien, und unabhängig davon, ob sie als „vertraulich“ gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig identifiziert sind (zusammenfassend „Vertrauliche Informationen“). Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung: (a) öffentlich zugänglich sind; (b) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt sind; (c) von der empfangenden Partei auf nicht vertraulicher Basis von einem Dritten rechtmäßig erlangt wurden; oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei keiner Person oder Einrichtung offenlegen, außer den Mitarbeitern der empfangenden Partei, die die vertraulichen Informationen benötigen, damit die empfangende Partei ihre Rechte ausüben oder ihre Verpflichtungen hierunter erfüllen kann. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei vertrauliche Informationen in dem begrenzten Umfang offenlegen, der erforderlich ist, (i) um einer gerichtlichen Anordnung oder einer anderen behördlichen Anordnung nachzukommen oder anderweitig zur Einhaltung geltenden Rechts erforderlich ist, vorausgesetzt, die Partei, die die Offenlegung gemäß der Anordnung vornimmt, hat der anderen Partei zuvor eine schriftliche Mitteilung gemacht und sich angemessen bemüht, eine Schutzanordnung zu erhalten; oder (ii) um die Rechte einer Partei gemäß dieser Vereinbarung zu begründen, einschließlich der erforderlichen Gerichtsakten. Nach Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung wird die empfangende Partei der offenlegenden Partei unverzüglich alle Kopien der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, sei es in schriftlicher, elektronischer oder anderer Form oder Medien, zurückgeben oder alle solche Kopien vernichten und der offenlegenden Partei schriftlich bestätigen, dass solche vertraulichen Informationen vernichtet wurden. Die Geheimhaltungspflichten jeder Partei in Bezug auf vertrauliche Informationen treten mit dem Datum des Inkrafttretens in Kraft und enden fünf Jahre nach dem Datum der ersten Offenlegung an die empfangende Partei; vorausgesetzt jedoch, dass in Bezug auf vertrauliche Informationen, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen (wie nach geltendem Recht bestimmt), solche Geheimhaltungspflichten die Beendigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung so lange überdauern, wie solche vertraulichen Informationen dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach geltendem Recht unterliegen.

 

7. Eigentum an geistigem Eigentum; Feedback.

a. LAI IP. Der Kunde erkennt an, dass, im Verhältnis zwischen dem Kunden und LAI, LAI alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an und in Bezug auf das LAI IP besitzt.

b. Kundendaten. LAI erkennt an, dass, im Verhältnis zwischen LAI und dem Kunden, der Kunde alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an und in Bezug auf die Kundendaten besitzt. Der Kunde gewährt LAI hiermit eine nicht-exklusive, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Reproduktion, Verbreitung und anderweitigen Nutzung und Anzeige der Kundendaten sowie zur Vornahme aller Handlungen in Bezug auf die Kundendaten, die für LAI zur Bereitstellung der Dienste an den Kunden erforderlich sein können.

c. Feedback. Wenn der Kunde oder einer seiner Mitarbeiter oder Auftragnehmer LAI per Post, E-Mail, Telefon oder auf andere Weise Mitteilungen oder Materialien sendet oder übermittelt, die Änderungen am LAI IP vorschlagen oder empfehlen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf neue Funktionen oder Funktionalitäten in Bezug darauf, oder Kommentare, Fragen, Vorschläge oder Ähnliches („Feedback“), steht es LAI frei, solches Feedback unabhängig von anderen Verpflichtungen oder Beschränkungen zwischen den Parteien, die solches Feedback regeln, zu nutzen.

 

8. Gewährleistungsausschluss. DAS LAI IP WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT UND LAI SCHLIESST HIERMIT ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG. LAI SCHLIESST INSBESONDERE ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES TITELS UND DER NICHTVERLETZUNG SOWIE ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, DIE SICH AUS DEM GESCHÄFTSVERLAUF, DER NUTZUNG ODER DER HANDELSPRAXIS ERGEBEN. LAI ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DAS LAI IP ODER PRODUKTE ODER ERGEBNISSE DEREN NUTZUNG DIE ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ODER ANDERER PERSONEN ERFÜLLEN, UNTERBRECHUNGSFREI FUNKTIONIEREN, EIN BEABSICHTIGTES ERGEBNIS ERZIELEN, MIT SOFTWARE, SYSTEMEN ODER ANDEREN DIENSTEN KOMPATIBEL SIND ODER MIT DIESEN ZUSAMMENARBEITEN ODER SICHER, GENAU, VOLLSTÄNDIG, FREI VON SCHÄDLICHEM CODE ODER FEHLERFREI SIND.

 

9. Haftungsbeschränkungen. IN KEINEM FALL HAFTET LAI IM RAHMEN ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG NACH EINER RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSVERLETZUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG UND ANDERWEITIG, FÜR: (A) FOLGESCHÄDEN, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, BESONDERE SCHÄDEN, ERHÖHTE SCHÄDEN ODER STRAFSCHÄDEN; (B) ERHÖHTE KOSTEN, WERTVERMINDERUNG ODER ENTGANGENE GESCHÄFTE, PRODUKTION, EINNAHMEN ODER GEWINNE; (C) VERLUST VON FIRMENWERT ODER REPUTATION; (D) NUTZUNG, UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG, VERLUST, UNTERBRECHUNG, VERZÖGERUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG VON DATEN ODER VERLETZUNG DER DATEN- ODER SYSTEMSICHERHEIT; ODER (E) KOSTEN FÜR ERSATZWAREN ODER -DIENSTE, IN JEDEM FALL UNABHÄNGIG DAVON, OB LAI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE ODER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE ODER SOLCHE VERLUSTE ODER SCHÄDEN ANDERWEITIG VORHERSEHBAR WAREN. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON LAI, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG NACH EINER RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSVERLETZUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG UND ANDERWEITIG, ERGIBT, DIE GESAMTBETRÄGE, DIE LAI IM ZWÖLFMONATSZEITRAUM VOR DEM EREIGNIS, DAS ZUM ANSPRUCH FÜHRTE, IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG GEZAHLT WURDEN.

 

10. Laufzeit und Kündigung.

a. Laufzeit. Die anfängliche Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt am Datum des Inkrafttretens und bleibt, sofern nicht früher gemäß den ausdrücklichen Bestimmungen dieser Vereinbarung gekündigt, bis zu dem im Bestellformular festgelegten Datum in Kraft (die „Anfängliche Laufzeit“). Diese Vereinbarung verlängert sich automatisch um aufeinanderfolgende einjährige Laufzeiten, es sei denn, sie wird früher gemäß den ausdrücklichen Bestimmungen dieser Vereinbarung gekündigt oder eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit schriftlich mit, dass sie nicht verlängert wird (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“ und zusammen mit der anfänglichen Laufzeit die „Laufzeit“).

b. Kündigung. Zusätzlich zu jedem anderen ausdrücklichen Kündigungsrecht, das in dieser Vereinbarung festgelegt ist: (i) LAI kann diese Vereinbarung mit schriftlicher Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde: (A) einen fälligen Betrag hierunter nicht zahlt und dieser Verzug länger als dreißig (30) Tage nach schriftlicher Mitteilung durch LAI andauert; oder (B) eine seiner Verpflichtungen gemäß Abschnitt 2(c) oder Abschnitt 6 verletzt; (ii) jede Partei kann diese Vereinbarung mit schriftlicher Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei diese Vereinbarung wesentlich verletzt und dieser Verstoß: (A) nicht heilbar ist; oder (B) heilbar ist, aber dreißig (30) Tage nach schriftlicher Mitteilung dieses Verstoßes durch die nicht verletzende Partei an die verletzende Partei nicht behoben wird; oder (iii) jede Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei: (A) insolvent wird oder allgemein nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu bezahlen oder diese nicht bezahlt; (B) einen Antrag auf freiwillige oder unfreiwillige Insolvenz stellt oder gegen sie gestellt wird oder anderweitig freiwillig oder unfreiwillig einem Verfahren nach einem nationalen oder ausländischen Insolvenzrecht unterliegt; (C) eine allgemeine Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger vornimmt oder zu machen versucht; oder (D) einen Verwalter, Treuhänder, Verwahrer oder ähnlichen Beauftragten beantragt oder bestellt bekommt, der durch Anordnung eines zuständigen Gerichts zur Übernahme oder zum Verkauf eines wesentlichen Teils ihres Eigentums oder Geschäfts eingesetzt wird.

c. Wirkung des Ablaufs oder der Kündigung. Nach Ablauf oder vorzeitiger Kündigung dieser Vereinbarung stellt der Kunde die Nutzung des LAI IP unverzüglich ein und wird, ohne die Verpflichtungen des Kunden gemäß Abschnitt 6 einzuschränken, alle Kopien des LAI IP löschen, vernichten oder zurückgeben und LAI schriftlich bestätigen, dass das LAI IP gelöscht oder vernichtet wurde. Kein Ablauf oder keine Kündigung berührt die Verpflichtung des Kunden, alle Gebühren zu zahlen, die vor diesem Ablauf oder dieser Kündigung fällig geworden sein könnten, oder berechtigt den Kunden zu einer Rückerstattung.

d. Fortbestand. Dieser Abschnitt 10(d) und die Abschnitte 1, 5, 6, 7, 8, 9 und 11 überdauern jede Kündigung oder jeden Ablauf dieser Vereinbarung. Keine anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung überdauern den Ablauf oder die vorzeitige Kündigung dieser Vereinbarung.

 

11. Sonstiges.

a. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung, zusammen mit allen anderen hierin durch Verweis einbezogenen Dokumenten, stellt die einzige und gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren und gleichzeitigen Absprachen, Vereinbarungen sowie Zusicherungen und Gewährleistungen, sowohl schriftlich als auch mündlich, in Bezug auf diesen Gegenstand.

b. Mitteilungen. Alle Mitteilungen, Anfragen, Zustimmungen, Ansprüche, Forderungen, Verzichte und sonstigen Mitteilungen hierunter (jeweils eine „Mitteilung“) müssen schriftlich erfolgen und an den Kunden an die im Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse, falls an den Kunden, und an Legal@lisam.com, falls an LAI, gerichtet sein.

c. Höhere Gewalt. In keinem Fall haftet LAI dem Kunden gegenüber oder gilt als Verstoß gegen diese Vereinbarung, für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, wenn und soweit ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung durch Umstände außerhalb der angemessenen Kontrolle von LAI verursacht wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Überschwemmung, Feuer, Erdbeben, Explosion, Krieg, Terrorismus, Invasion, Aufruhr oder andere zivile Unruhen, Streiks, Arbeitsniederlegungen oder -verlangsamungen oder andere Arbeitsstörungen oder die Verabschiedung von Gesetzen oder Maßnahmen einer Regierungs- oder Behörde, einschließlich der Verhängung eines Embargos.

d. Änderung und Modifikation; Verzicht. Eine Änderung oder Modifikation dieser Vereinbarung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von einem autorisierten Vertreter jeder Partei unterzeichnet ist. Ein Verzicht einer Partei auf eine der Bestimmungen hierin ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich schriftlich festgelegt und von der verzichtenden Partei unterzeichnet ist. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders festgelegt, (i) führt ein Versäumnis, ein Recht, Rechtsmittel, eine Befugnis oder ein Privileg aus dieser Vereinbarung auszuüben, oder eine Verzögerung bei der Ausübung dessen, nicht zu einem Verzicht darauf, und (ii) schließt eine einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts, Rechtsmittels, einer Befugnis oder eines Privilegs hierunter keine andere oder weitere Ausübung dessen oder die Ausübung eines anderen Rechts, Rechtsmittels, einer Befugnis oder eines Privilegs aus.

e. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung in einer Gerichtsbarkeit ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar sein, so berührt diese Ungültigkeit, Illegalität oder Nichtdurchsetzbarkeit keine andere Bestimmung dieser Vereinbarung und macht diese Bestimmung in keiner anderen Gerichtsbarkeit ungültig oder nicht durchsetzbar. Nach einer solchen Feststellung, dass eine Bestimmung oder andere Bestimmung ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar ist, werden die Parteien in gutem Glauben verhandeln, um diese Vereinbarung so zu ändern, dass ihre ursprüngliche Absicht so genau wie möglich in einer für beide Seiten akzeptablen Weise umgesetzt wird, damit die hierin vorgesehenen Transaktionen so weit wie möglich wie ursprünglich vorgesehen abgeschlossen werden.

f. Anwendbares Recht; Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt den internen Gesetzen des Staates Texas und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne dass eine Rechtswahl- oder Kollisionsnorm zur Anwendung kommt, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit als der des Staates Texas vorschreiben oder zulassen würde. Jede Klage, Handlung oder jedes Verfahren, das sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder den hierunter gewährten Lizenzen ergibt, wird ausschließlich vor den Bundesgerichten der Vereinigten Staaten oder den Gerichten des Staates Texas, jeweils in der Stadt Austin und im Travis County gelegen, eingeleitet, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit dieser Gerichte in jeder solchen Klage, Handlung oder jedem Verfahren.

g. Abtretung. Der Kunde darf keines seiner Rechte abtreten oder seine Verpflichtungen hierunter delegieren, jeweils weder freiwillig, unfreiwillig, kraft Gesetzes oder anderweitig, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von LAI. Jede angebliche Abtretung oder Delegation unter Verstoß gegen diesen Abschnitt ist null und nichtig. Keine Abtretung oder Delegation entbindet die abtretende oder delegierende Partei von ihren Verpflichtungen hierunter. Diese Vereinbarung ist bindend für die Parteien und ihre jeweiligen zulässigen Nachfolger und Abtretungsempfänger und kommt diesen zugute.

h. Exportbestimmungen. Der Kunde wird alle anwendbaren Bundesgesetze, -vorschriften und -regeln einhalten und alle erforderlichen Verpflichtungen erfüllen (einschließlich der Einholung aller notwendigen Exportlizenzen oder anderer behördlicher Genehmigungen), die den Export oder Reexport der Dienste oder von Kundendaten außerhalb der USA verbieten oder einschränken.

i. Rechte der US-Regierung. Sowohl die Dokumentation als auch die Softwarekomponenten, die die Dienste bilden, sind ein „kommerzielles Produkt“, wie dieser Begriff in 48 C.F.R. § 2.101 definiert ist, bestehend aus „kommerzieller Computersoftware“ und „kommerzieller Computersoftware-Dokumentation“, wie diese Begriffe in 48 C.F.R. § 12.212 verwendet werden. Dementsprechend erhält der Kunde, wenn er eine Behörde der US-Regierung oder ein Auftragnehmer dafür ist, nur jene Rechte in Bezug auf die Dienste und die Dokumentation, die allen anderen Endbenutzern gewährt werden, gemäß (a) 48 C.F.R. § 227.7201 bis 48 C.F.R. § 227.7204, in Bezug auf das Verteidigungsministerium und seine Auftragnehmer, oder (b) 48 C.F.R. § 12.212, in Bezug auf alle anderen Benutzer der US-Regierung und ihre Auftragnehmer.

j. Billigkeitsrechtliche Abhilfe. Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass ein Verstoß oder ein drohender Verstoß durch diese Partei gegen eine ihrer Verpflichtungen gemäß Abschnitt 6 oder, im Falle des Kunden, Abschnitt 2(c), der anderen Partei einen irreparablen Schaden zufügen würde, für den monetärer Schadenersatz kein angemessenes Rechtsmittel wäre, und stimmt zu, dass im Falle eines solchen Verstoßes oder drohenden Verstoßes die andere Partei Anspruch auf billigkeitsrechtliche Abhilfe hat, einschließlich einer einstweiligen Verfügung, einer Unterlassungsanordnung, einer spezifischen Leistung und jeder anderen Abhilfe, die von einem Gericht verfügbar sein kann, ohne die Verpflichtung, eine Bürgschaft oder andere Sicherheit zu hinterlegen oder tatsächliche Schäden nachzuweisen oder dass monetärer Schadenersatz kein angemessenes Rechtsmittel ist. Solche Rechtsmittel sind nicht exklusiv und ergänzen alle anderen Rechtsmittel, die nach Gesetz, Billigkeitsrecht oder anderweitig verfügbar sein können.

k. Gegenstücke. Diese Vereinbarung kann in mehreren Ausfertigungen ausgeführt werden, wobei jede als Original gilt, aber alle zusammen als ein und dieselbe Vereinbarung gelten.