Allgemeine Software-as-a-Service-Bedingungen
ZULETZT AKTUALISIERT: 21. Mai 2024
1. Anwendbarkeit.
a. Diese Allgemeinen Software-as-a-Service-Bedingungen (diese „Bedingungen“) regeln die Bereitstellung des Software-as-a-Service-Angebots (die „Dienste“) durch Lisam Systems SA („LISAM“) an die Partei, die auf einem vom Kunden unterzeichneten und diese Bedingungen durch Verweis einbeziehenden „Bestellformular“ (ein „Bestellformular“) als „Kunde“ („Kunde“) bezeichnet wird, ab dem „Datum des Inkrafttretens“ eines solchen Bestellformulars (das „Datum des Inkrafttretens“). LISAM und der Kunde können hierin gemeinsam als die „Parteien“ oder einzeln als eine „Partei“ bezeichnet werden.
b. Das Bestellformular, diese Bedingungen und jedes andere von beiden Parteien unterzeichnete Dokument, das diese Bedingungen ausdrücklich durch Verweis einbezieht („Zusatzvereinbarungen“) (das Bestellformular, die Bedingungen und die Zusatzvereinbarungen werden hierin gemeinsam als der „Vertrag“ bezeichnet), stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen oder zeitgleichen Absprachen, Vereinbarungen, Verhandlungen, Zusicherungen und Gewährleistungen sowie Mitteilungen, sowohl schriftlich als auch mündlich. Im Falle eines Konflikts zwischen diesen Bedingungen, dem Bestellformular und etwaigen Zusatzvereinbarungen gilt die folgende Rangfolge: 1) Bestellformular, 2) Zusatzvereinbarungen und 3) Bedingungen.
c. Dieser Vertrag hat Vorrang vor allen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, unabhängig davon, ob oder wann der Kunde seine Angebotsanfrage, Bestellung oder solche Bedingungen übermittelt hat. Die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden stellt keine Annahme von Bedingungen des Kunden dar und dient nicht dazu, den Vertrag zu modifizieren oder zu ändern.
2. Zugang und Nutzung.
a. Bereitstellung des Zugangs. Vorbehaltlich und unter der Bedingung der Zahlung der Gebühren durch den Kunden und der Einhaltung aller anderen Bestimmungen dieses Vertrags gewährt LISAM dem Kunden hiermit ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht auf Zugang und Nutzung der Dienste während der Laufzeit, ausschließlich zur Nutzung durch autorisierte Benutzer gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen. Diese Nutzung ist auf die interne Nutzung durch den Kunden beschränkt. LISAM stellt dem Kunden die erforderlichen Passwörter und Netzwerklinks oder Verbindungen zur Verfügung, um dem Kunden den Zugriff auf die Dienste zu ermöglichen. Die Gesamtzahl der autorisierten Benutzer darf die im Bestellformular angegebene Anzahl nicht überschreiten, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich schriftlich vereinbart und eine entsprechende Anpassung der Gebühren vorgenommen.
b. Dokumentationslizenz. Vorbehaltlich der in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen gewährt LISAM dem Kunden hiermit eine nicht exklusive, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Dokumentation während der Laufzeit ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden in Verbindung mit der Nutzung der Dienste. „Dokumentation“ bezeichnet die Benutzerhandbücher, Handbücher und Leitfäden von LISAM in Bezug auf die Dienste, die LISAM dem Kunden entweder elektronisch oder in Papierform zur Verfügung stellt.
c. Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde wird die Dienste nicht für Zwecke nutzen, die über den Rahmen des in diesem Vertrag gewährten Zugangs hinausgehen. Der Kunde wird zu keiner Zeit, weder direkt noch indirekt, und wird autorisierten Benutzern nicht gestatten: (i) die Dienste oder die Dokumentation ganz oder teilweise zu kopieren, zu modifizieren oder abgeleitete Werke davon zu erstellen; (ii) die Dienste oder die Dokumentation zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, unterzulizenzieren, abzutreten, zu vertreiben, zu veröffentlichen, zu übertragen oder anderweitig verfügbar zu machen; (iii) Softwarekomponenten der Dienste ganz oder teilweise zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu decodieren, anzupassen oder anderweitig zu versuchen, diese abzuleiten oder Zugang dazu zu erhalten; (iv) Eigentumshinweise von den Diensten oder der Dokumentation zu entfernen; oder (v) die Dienste oder die Dokumentation in einer Weise oder für einen Zweck zu nutzen, die geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte einer Person verletzen, missbrauchen oder anderweitig dagegen verstoßen oder die gegen geltendes Recht verstoßen.
d. Vorbehalt von Rechten. LISAM behält sich alle Rechte vor, die dem Kunden in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gewährt werden. Mit Ausnahme der im Rahmen dieses Vertrags ausdrücklich gewährten begrenzten Rechte und Lizenzen gewährt nichts in diesem Vertrag dem Kunden oder Dritten durch Implikation, Verzicht, Rechtsverwirkung oder anderweitig geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte, Titel oder Interessen an dem LISAM-IP. „LISAM-IP“ bezeichnet die Dienste, die Dokumentation und sämtliches geistiges Eigentum, das dem Kunden oder einem autorisierten Benutzer in Verbindung mit dem Vorstehenden zur Verfügung gestellt wird.
e. Sperrung. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesem Vertrag kann LISAM den Zugang des Kunden und jedes autorisierten Benutzers zu Teilen oder allen Diensten vorübergehend sperren, wenn: (i) LISAM vernünftigerweise feststellt, dass (A) eine Bedrohung oder ein Angriff auf das LISAM-IP vorliegt; (B) die Nutzung des LISAM-IP durch den Kunden oder einen autorisierten Benutzer das LISAM-IP oder andere Kunden oder Anbieter von LISAM stört oder ein Sicherheitsrisiko für diese darstellt; (C) der Kunde oder ein autorisierter Benutzer das LISAM-IP für betrügerische oder illegale Aktivitäten nutzt; (D) der Kunde vorbehaltlich des geltenden Rechts seine Geschäftstätigkeit im ordentlichen Geschäftsgang eingestellt hat, eine Abtretung zugunsten von Gläubigern oder eine ähnliche Verfügung über sein Vermögen vorgenommen hat oder Gegenstand eines Insolvenz-, Reorganisations-, Liquidations-, Auflösungs- oder ähnlichen Verfahrens geworden ist; oder (E) die Bereitstellung der Dienste durch LISAM an den Kunden oder einen autorisierten Benutzer durch geltendes Recht untersagt ist; (ii) ein Anbieter von LISAM den Zugang von LISAM zu oder die Nutzung von Diensten oder Produkten Dritter gesperrt oder beendet hat, die erforderlich sind, um dem Kunden den Zugriff auf die Dienste zu ermöglichen; oder (iii) gemäß Abschnitt 5(a)(iii) (jede derartige in Unterklausel (i), (ii) oder (iii) beschriebene Sperrung wird als „Dienstsperrung“ bezeichnet). LISAM wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um den Kunden schriftlich über eine Dienstsperrung zu informieren und Aktualisierungen bezüglich der Wiederaufnahme des Zugangs zu den Diensten nach einer Dienstsperrung bereitzustellen. LISAM wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um den Zugang zu den Diensten so bald wie möglich wieder aufzunehmen, nachdem das Ereignis, das zur Dienstsperrung geführt hat, behoben wurde. LISAM haftet nicht für Schäden, Verbindlichkeiten, Verluste (einschließlich Daten- oder Gewinnverluste) oder sonstige Folgen, die dem Kunden oder einem autorisierten Benutzer infolge einer Dienstsperrung entstehen können.
f. Aggregierte Statistiken. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesem Vertrag kann LISAM die Nutzung der Dienste durch den Kunden überwachen sowie aggregierte Statistiken sammeln und zusammenstellen. Im Verhältnis zwischen LISAM und dem Kunden liegen alle Rechte, Titel und Interessen an aggregierten Statistiken sowie alle darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte ausschließlich bei LISAM und verbleiben bei LISAM. Der Kunde erkennt an, dass LISAM aggregierte Statistiken auf der Grundlage von Kundendaten erstellen kann, die in die Dienste eingegeben wurden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass LISAM (i) aggregierte Statistiken in Übereinstimmung mit geltendem Recht öffentlich zugänglich machen darf und (ii) aggregierte Statistiken in dem Umfang und in der Weise verwenden darf, wie es nach geltendem Recht zulässig ist.
g. Verpflichtung zu Upgrades. LISAM behält sich das Recht vor, vom Kunden den Übergang zu einer aktualisierten Version der Dienste zu verlangen. LISAM wird den Kunden mindestens 30 Tage vor dem erforderlichen Übergangsdatum schriftlich benachrichtigen. Nach Erhalt der Übergangsbenachrichtigung wird der Kunde unverzüglich mit dem Übergang zur aktualisierten Version beginnen und den Übergang bis zum angegebenen Übergangsdatum abschließen. Während des Übergangszeitraums wird LISAM angemessene Unterstützung und Hilfe leisten, um den Übergang des Kunden zur aktualisierten Version zu erleichtern. Umfang und Art dieser Unterstützung werden nach Ermessen von LISAM festgelegt. Nach dem Übergangsdatum kann LISAM die Bereitstellung der vorherigen Version der Dienste einstellen.
3. Verantwortlichkeiten des Kunden.
Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für alle Nutzungen der Dienste und der Dokumentation, die sich aus dem vom Kunden direkt oder indirekt bereitgestellten Zugang ergeben, unabhängig davon, ob dieser Zugang oder diese Nutzung durch diesen Vertrag gestattet ist oder dagegen verstößt. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, ist der Kunde für alle Handlungen und Unterlassungen autorisierter Benutzer verantwortlich, und jede Handlung oder Unterlassung eines autorisierten Benutzers, die einen Verstoß gegen diesen Vertrag darstellen würde, wenn sie vom Kunden vorgenommen würde, gilt als Verstoß gegen diesen Vertrag durch den Kunden. Der Kunde wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um alle autorisierten Benutzer auf die Bestimmungen dieses Vertrags aufmerksam zu machen, soweit diese für die Nutzung der Dienste durch den autorisierten Benutzer relevant sind, und wird die autorisierten Benutzer zur Einhaltung dieser Bestimmungen verpflichten.
4. Support.
LISAM wird angemessene Unterstützung und laufenden Support leisten, um den Lizenznehmer und die autorisierten Benutzer beim Zugriff auf die lizenzierte Software zu unterstützen. LISAM wird seine Mitarbeiter per E-Mail für Feedback, Problemlösungen oder allgemeine Fragen zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr Central Time (Montag – Freitag) zur Verfügung stellen und sich in angemessener Weise bemühen, Supportanfragen innerhalb von 24 Geschäftsstunden zu bestätigen. Premium-Support-Dienste unterliegen gegebenenfalls den im Bestellformular festgelegten dienstspezifischen Bedingungen.
5. Gebühren.
Der Kunde zahlt LISAM die im Bestellformular festgelegten Gebühren („Gebühren“) ohne Aufrechnung oder Abzug. Der Kunde wird alle Zahlungen im Rahmen dieses Vertrags in US-Dollar am oder vor dem im Bestellformular festgelegten Fälligkeitsdatum leisten. Falls der Kunde eine Zahlung bei Fälligkeit nicht leistet, kann LISAM, ohne die sonstigen Rechte und Rechtsmittel von LISAM einzuschränken: (i) Zinsen auf den überfälligen Betrag in Höhe von 1,5 % pro Monat berechnen, die täglich berechnet und monatlich kapitalisiert werden, oder, falls niedriger, den nach geltendem Recht zulässigen Höchstsatz; (ii) der Kunde wird LISAM alle Kosten erstatten, die LISAM bei der Einziehung verspäteter Zahlungen oder Zinsen entstehen, einschließlich Anwaltskosten, Gerichtskosten und Gebühren von Inkassobüros; und (iii) falls ein solcher Verzug dreißig (30) Tage oder länger andauert, kann LISAM den Zugang des Kunden und seiner autorisierten Benutzer zu Teilen oder allen Diensten sperren, bis diese Beträge vollständig bezahlt sind. Alle Gebühren und sonstigen Beträge, die vom Kunden im Rahmen dieses Vertrags zu zahlen sind, verstehen sich zuzüglich Steuern und ähnlicher Abgaben. Der Kunde ist verantwortlich für alle Verkaufs-, Nutzungs- und Verbrauchssteuern sowie alle anderen ähnlichen Steuern, Zölle und Abgaben jeglicher Art, die von einer Bundes-, Landes- oder lokalen Regierungs- oder Aufsichtsbehörde auf Beträge erhoben werden, die vom Kunden hierunter zu zahlen sind, mit Ausnahme von Steuern auf das Einkommen von LISAM. WICHTIGER PREISHINWEIS: Die Gebühren werden jedes Jahr auf der Grundlage einer Indexrate von 2 % indexiert. Wenn der Verbraucherpreisindex (CPI) über 3 % liegt, werden die jährlichen Gebühren auf der Grundlage einer Indexrate von 5 % indexiert. Reisekosten sind nicht inbegriffen und werden nach Abschluss in Rechnung gestellt (falls zutreffend).
6. Vertrauliche Informationen.
Von Zeit zu Zeit während der Laufzeit kann jede Partei der anderen Partei Informationen über ihre geschäftlichen Angelegenheiten, Produkte, vertrauliches geistiges Eigentum, Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen Dritter und andere sensible oder geschützte Informationen offenlegen oder zur Verfügung stellen, sei es mündlich oder in schriftlicher, elektronischer oder anderer Form oder in anderen Medien, und unabhängig davon, ob sie als „vertraulich“ gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig identifiziert sind (zusammen „Vertrauliche Informationen“). Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung: (a) öffentlich zugänglich sind; (b) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt sind; (c) von der empfangenden Partei rechtmäßig auf nicht vertraulicher Basis von einem Dritten erhalten wurden; oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei gegenüber keiner Person oder Einheit offenlegen, außer gegenüber den Mitarbeitern der empfangenden Partei, die die vertraulichen Informationen kennen müssen, damit die empfangende Partei ihre Rechte ausüben oder ihre Verpflichtungen hierunter erfüllen kann. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei vertrauliche Informationen in dem begrenzten Umfang offenlegen, der erforderlich ist, (i) um einer Anordnung eines Gerichts oder einer anderen Regierungsbehörde nachzukommen oder um anderweitig geltendes Recht einzuhalten, vorausgesetzt, dass die Partei, die die Offenlegung gemäß der Anordnung vornimmt, die andere Partei zuvor schriftlich benachrichtigt und sich in angemessener Weise um eine Schutzanordnung bemüht hat; oder (ii) um die Rechte einer Partei im Rahmen dieses Vertrags geltend zu machen, einschließlich der Einreichung erforderlicher Gerichtsschriften. Bei Ablauf oder Beendigung des Vertrags wird die empfangende Partei der offenlegenden Partei unverzüglich alle Kopien der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zurückgeben, sei es in schriftlicher, elektronischer oder anderer Form oder in anderen Medien, oder alle derartigen Kopien vernichten und der offenlegenden Partei schriftlich bestätigen, dass diese vertraulichen Informationen vernichtet wurden. Die Geheimhaltungsverpflichtungen jeder Partei in Bezug auf vertrauliche Informationen treten mit dem Datum des Inkrafttretens in Kraft und laufen fünf Jahre nach dem Datum der ersten Offenlegung gegenüber der empfangenden Partei ab; vorausgesetzt jedoch, dass in Bezug auf vertrauliche Informationen, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen (wie nach geltendem Recht bestimmt), diese Geheimhaltungsverpflichtungen die Beendigung oder den Ablauf dieses Vertrags so lange überdauern, wie diese vertraulichen Informationen dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach geltendem Recht unterliegen.
7. Eigentum an geistigem Eigentum; Feedback.
a. LISAM-IP. Der Kunde erkennt an, dass im Verhältnis zwischen dem Kunden und LISAM alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an dem LISAM-IP bei LISAM liegen.
b. Kundendaten. LISAM erkennt an, dass im Verhältnis zwischen LISAM und dem Kunden alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an den Kundendaten beim Kunden liegen. Der Kunde gewährt LISAM hiermit eine nicht exklusive, lizenzgebührenfreie, weltweite Lizenz zur Vervielfältigung, Verbreitung und sonstigen Nutzung und Anzeige der Kundendaten sowie zur Durchführung aller Handlungen in Bezug auf die Kundendaten, die für LISAM erforderlich sind, um die Dienste für den Kunden bereitzustellen.
c. Feedback. Wenn der Kunde oder einer seiner Mitarbeiter oder Auftragnehmer Mitteilungen oder Materialien per Post, E-Mail, Telefon oder auf andere Weise an LISAM sendet oder übermittelt, in denen Änderungen am LISAM-IP vorgeschlagen oder empfohlen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf neue Merkmale oder Funktionen in Bezug darauf, oder Kommentare, Fragen, Vorschläge oder Ähnliches („Feedback“), steht es LISAM frei, dieses Feedback ungeachtet anderer Verpflichtungen oder Einschränkungen zwischen den Parteien, die dieses Feedback regeln, zu nutzen.
8. Gewährleistungsausschluss.
DAS LISAM-IP WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, UND LISAM LEHNT HIERMIT ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN AB, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG. LISAM SCHLIESST INSBESONDERE ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES TITELS UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN SOWIE ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERLAUF, DER NUTZUNG ODER DER HANDELSPRAXIS ERGEBEN. LISAM ÜBERNIMMT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DAS LISAM-IP ODER PRODUKTE ODER ERGEBNISSE AUS DER NUTZUNG DESSELBEN DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ODER ANDERER PERSONEN ENTSPRECHEN, OHNE UNTERBRECHUNG FUNKTIONIEREN, EIN BEABSICHTIGTES ERGEBNIS ERZIELEN, MIT SOFTWARE, SYSTEMEN ODER ANDEREN DIENSTEN KOMPATIBEL SIND ODER ZUSAMMENARBEITEN ODER SICHER, GENAU, VOLLSTÄNDIG, FREI VON SCHÄDLICHEM CODE ODER FEHLERFREI SIND.
9. Haftungsbeschränkungen.
IN KEINEM FALL HAFTET LISAM IM RAHMEN ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM VERTRAG NACH IRGENDEINER RECHTS- ODER BILLIGKEITSTHEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), GEFÄHRDUNGSHAFTUNG UND ANDERWEITIG, FÜR: (a) FOLGESCHÄDEN, NEBENSCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, BESONDERE SCHÄDEN, ERHÖHTE SCHÄDEN ODER STRAFSCHADENERSATZ; (b) ERHÖHTE KOSTEN, WERTMINDERUNG ODER ENTGANGENE GESCHÄFTE, PRODUKTION, EINNAHMEN ODER GEWINNE; (c) VERLUST VON FIRMENWERT ODER RUF; (d) NUTZUNG, UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG, VERLUST, UNTERBRECHUNG, VERZÖGERUNG ODER WIEDERHERSTELLUNG VON DATEN ODER VERLETZUNG DER DATEN- ODER SYSTEMSICHERHEIT; ODER (e) KOSTEN FÜR ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, JEWEILS UNABHÄNGIG DAVON, OB LISAM ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE ODER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE ODER OB SOLCHE VERLUSTE ODER SCHÄDEN ANDERWEITIG VORHERSEHBAR WAREN. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON LISAM, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG NACH IRGENDEINER RECHTS- ODER BILLIGKEITSTHEORIE ERGIBT, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), GEFÄHRDUNGSHAFTUNG UND ANDERWEITIG, DIE GESAMTBETRÄGE, DIE IN DEM ZWÖLFMONATSZEITRAUM VOR DEM EREIGNIS, DAS DEN ANSPRUCH BEGRÜNDET HAT, GEMÄSS DIESEM VERTRAG AN LISAM GEZAHLT WURDEN.
10. Laufzeit und Kündigung.
a. Laufzeit. Die anfängliche Laufzeit dieses Vertrags beginnt am Datum des Inkrafttretens und bleibt, sofern sie nicht früher gemäß den ausdrücklichen Bestimmungen dieses Vertrags beendet wird, bis zu dem im Bestellformular angegebenen Datum in Kraft (die „anfängliche Laufzeit“). Dieser Vertrag verlängert sich automatisch um aufeinanderfolgende einjährige Zeiträume, sofern er nicht früher gemäß den ausdrücklichen Bestimmungen dieses Vertrags beendet wird oder eine Partei der anderen Partei mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit eine schriftliche Kündigungserklärung übermittelt (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“ und zusammen mit der anfänglichen Laufzeit die „Laufzeit“).
b. Kündigung. Zusätzlich zu jedem anderen in diesem Vertrag festgelegten ausdrücklichen Kündigungsrecht: (i) kann LISAM diesen Vertrag mit Wirkung ab schriftlicher Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde: (A) einen fälligen Betrag hierunter nicht zahlt und dieser Verzug mehr als dreißig (30) Tage nach Zustellung der schriftlichen Mitteilung durch LISAM anhält; oder (B) gegen seine Verpflichtungen gemäß Abschnitt 2(c) oder Abschnitt 6 verstößt; (ii) kann jede Partei diesen Vertrag mit Wirkung ab schriftlicher Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei diesen Vertrag wesentlich verletzt und dieser Verzug: (A) nicht behebbar ist; oder (B) sofern er behebbar ist, dreißig (30) Tage nach schriftlicher Mitteilung der nicht verletzenden Partei an die verletzende Partei über einen solchen Verzug unbehoben bleibt; oder (iii) kann jede Partei diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung nach schriftlicher Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei: (A) insolvent wird oder allgemein nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder diese nicht begleicht; (B) einen Antrag auf freiwillige oder unfreiwillige Insolvenz stellt oder gegen sie gestellt wird oder anderweitig, freiwillig oder unfreiwillig, Gegenstand eines Verfahrens nach einem in- oder ausländischen Insolvenzrecht wird; (C) eine allgemeine Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger vornimmt oder anstrebt; oder (D) die Bestellung eines Konkursverwalters, Treuhänders, Verwahrers oder eines ähnlichen Beauftragten beantragt oder einen solchen durch Beschluss eines zuständigen Gerichts bestellt bekommt, um einen wesentlichen Teil ihres Eigentums oder Geschäfts zu übernehmen oder zu verkaufen.
c. Wirkung des Ablaufs oder der Beendigung. Nach Ablauf oder vorzeitiger Beendigung dieses Vertrags wird der Kunde die Nutzung des LISAM-IP unverzüglich einstellen und, ohne die Verpflichtungen des Kunden gemäß Abschnitt 6 einzuschränken, alle Kopien des LISAM-IP löschen, vernichten oder zurückgeben und LISAM schriftlich bestätigen, dass das LISAM-IP gelöscht oder vernichtet wurde. Kein Ablauf und keine Beendigung berührt die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung aller Gebühren, die vor einem solchen Ablauf oder einer solchen Beendigung fällig geworden sind, oder berechtigt den Kunden zu einer Rückerstattung.
d. Fortbestand. Dieser Abschnitt 10(d) sowie die Abschnitte 1, 5, 6, 7, 8, 9 und 11 überdauern jede Beendigung oder jeden Ablauf dieses Vertrags. Keine anderen Bestimmungen dieses Vertrags überdauern den Ablauf oder die vorzeitige Beendigung dieses Vertrags.
11. Verschiedenes.
a. Gesamte Vereinbarung. Dieser Vertrag stellt zusammen mit allen anderen Dokumenten, die hierin durch Verweis einbezogen sind, die einzige und gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen und zeitgleichen Absprachen, Vereinbarungen sowie Zusicherungen und Gewährleistungen, sowohl schriftlich als auch mündlich, in Bezug auf diesen Gegenstand.
b. Mitteilungen. Alle Mitteilungen, Anfragen, Zustimmungen, Ansprüche, Forderungen, Verzichtserklärungen und sonstigen Kommunikationen hierunter (jeweils eine „Mitteilung“) müssen schriftlich erfolgen und an den Kunden an die im Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse und an LISAM unter Legal@lisam.com gerichtet werden.
c. Höhere Gewalt. In keinem Fall haftet LISAM gegenüber dem Kunden oder gilt als vertragsbrüchig für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn und soweit dieses Versäumnis oder diese Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von LISAM liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Überschwemmung, Feuer, Erdbeben, Explosion, Krieg, Terrorismus, Invasion, Aufruhr oder andere zivile Unruhen, Streiks, Arbeitsunterbrechungen oder -verlangsamungen oder andere Arbeitskämpfe oder die Verabschiedung von Gesetzen oder Maßnahmen einer staatlichen oder öffentlichen Behörde, einschließlich der Verhängung eines Embargos.
d. Änderung und Modifizierung; Verzicht. Keine Änderung oder Modifizierung dieses Vertrags ist wirksam, es sei denn, sie erfolgt schriftlich und ist von einem autorisierten Vertreter jeder Partei unterzeichnet. Kein Verzicht einer Partei auf eine der Bestimmungen dieses Vertrags ist wirksam, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich festgehalten und von der verzichtenden Partei unterzeichnet. Sofern in diesem Vertrag nichts anderes festgelegt ist, gilt: (i) Kein Versäumnis oder keine Verzögerung bei der Ausübung von Rechten, Rechtsmitteln, Befugnissen oder Privilegien, die sich aus diesem Vertrag ergeben, gilt als Verzicht darauf oder ist als solcher auszulegen, und (ii) keine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts, Rechtsmittels, einer Befugnis oder eines Privilegs hierunter schließt eine andere oder weitere Ausübung desselben oder die Ausübung eines anderen Rechts, Rechtsmittels, einer Befugnis oder eines Privilegs aus.
e. Salvatorische Klausel. Falls eine Bestimmung dieses Vertrags in einer Rechtsordnung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, berührt diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit keine andere Bestimmung dieses Vertrags und macht diese Bestimmung in einer anderen Rechtsordnung nicht ungültig oder undurchsetzbar. Nach der Feststellung, dass eine Bestimmung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, werden die Parteien in gutem Glauben verhandeln, um diesen Vertrag so zu ändern, dass ihre ursprüngliche Absicht so weit wie möglich in einer gegenseitig akzeptablen Weise umgesetzt wird, damit die hiermit beabsichtigten Transaktionen so weit wie möglich wie ursprünglich geplant durchgeführt werden können.
f. Anwendbares Recht; Gerichtsstand. Dieser Vertrag unterliegt den internen Gesetzen des Staates Texas und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne dass eine Rechtswahl- oder Kollisionsnorm Anwendung findet, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Rechtsordnung als der des Staates Texas erfordern oder zulassen würde. Alle Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder den hierunter gewährten Lizenzen ergeben, werden ausschließlich vor den Bundesgerichten der Vereinigten Staaten oder den Gerichten des Staates Texas eingeleitet, die sich jeweils in der Stadt Austin und im County Travis befinden, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in einem solchen Verfahren.
g. Abtretung. Der Kunde darf seine Rechte aus diesem Vertrag nicht abtreten und seine Verpflichtungen hierunter nicht delegieren, sei es freiwillig, unfreiwillig, kraft Gesetzes oder anderweitig, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von LISAM. Jede angebliche Abtretung oder Delegierung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist null und vichtig. Keine Abtretung oder Delegierung entbindet die abtretende oder delegierende Partei von ihren Verpflichtungen hierunter. Dieser Vertrag ist für die Parteien und ihre jeweiligen zulässigen Nachfolger und Abtretungsempfänger bindend und kommt ihnen zugute.
h. Exportbestimmungen. Der Kunde wird alle Gesetze, Verordnungen und Regeln einhalten und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen (einschließlich der Einholung erforderlicher Exportlizenzen oder behördlicher Genehmigungen), die den Export oder Reexport der Dienste oder von Kundendaten außerhalb der EU verbieten oder einschränken.
j. Billigkeitsrechtlicher Rechtsschutz. Jede Partei erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass eine Verletzung oder drohende Verletzung ihrer Verpflichtungen gemäß Abschnitt 6 oder, im Falle des Kunden, Abschnitt 2(c)durch diese Partei der anderen Partei einen irreparablen Schaden zufügen würde, für den Geldersatz kein angemessenes Rechtsmittel wäre, und erklärt sich damit einverstanden, dass die andere Partei im Falle einer solchen Verletzung oder drohenden Verletzung Anspruch auf billigkeitsrechtlichen Rechtsschutz hat, einschließlich einer einstweiligen Verfügung, eines Unterlassungsanspruchs, einer spezifischen Erfüllung und jedes anderen Rechtsschutzes, der von einem Gericht gewährt werden kann, ohne dass die Hinterlegung einer Kaution oder einer anderen Sicherheit oder der Nachweis tatsächlicher Schäden oder der Unzulänglichkeit von Geldersatz erforderlich ist. Solche Rechtsmittel sind nicht exklusiv und gelten zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die gesetzlich, nach Billigkeitsrecht oder anderweitig verfügbar sein können.
k. Ausfertigungen. Dieser Vertrag kann in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden, von denen jede als Original gilt, die jedoch alle zusammen als ein und derselbe Vertrag gelten.