Terms & conditions – Complystation_Germany - Lisam

Allgemeine Bedingungen für Software-as-a-Service
ZULETZT AKTUALISIERT: 21. Mai 2024

1. Anwendbarkeit.

a. Diese allgemeinen Bedingungen für Software-as-a-Service (diese „Bedingungen“) regeln die Bereitstellung des Software-as-a-Service-Angebots (die „Dienstleistungen“) durch LISAM Systems Deutschland GmbH („LISAM“), mit Sitz in: Holsteinische Straße 43, 10717 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Michel Hemberg, an die im „Vertragsangebot“ als „Kunde“ („Kunde“) bezeichnete Partei. Dieses Vertragsangebot wird vom Kunden unterzeichnet und nimmt durch Verweis diese Bedingungen auf (ein „Vertragsangebot“), gültig ab dem dort angegebenen „Wirksamkeitsdatum“ (das „Wirksamkeitsdatum“). LISAM und der Kunde werden hierin gemeinsam als die „Parteien“ oder einzeln als „Partei“ bezeichnet.

b. Das Vertragsangebot, diese Bedingungen sowie alle weiteren von beiden Parteien unterzeichneten Dokumente, die ausdrücklich durch Verweis auf diese Bedingungen Bezug nehmen („Nachträge“) (zusammen bezeichnet als das „Vertragswerk“), stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Absprachen, Vereinbarungen, Verhandlungen, Zusicherungen und Gewährleistungen sowie sämtliche Kommunikation in schriftlicher oder mündlicher Form. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen, dem Vertragsangebot und etwaigen Nachträgen gilt folgende Rangfolge: 1) Vertragsangebot, 2) Nachträge, 3) Bedingungen.

c. Dieses Vertragswerk hat Vorrang vor sämtlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden – unabhängig davon, ob oder wann der Kunde ein Angebot, eine Bestellung oder entsprechende Bedingungen vorgelegt hat. Die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden stellt keine Anerkennung der Bedingungen des Kunden dar und führt weder zu einer Änderung noch zu einer Ergänzung dieses Vertragswerks.

2. Zugriff und Nutzung

a.Bereitstellung des Zugriffs.
Vorbehaltlich der Zahlung der Gebühren durch den Kunden sowie der Einhaltung aller weiteren Bedingungen dieses Vertragswerks gewährt LISAM dem Kunden hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, während der Vertragslaufzeit auf die Dienstleistungen zuzugreifen und diese zu nutzen – ausschließlich durch autorisierte Nutzer und gemäß den hierin festgelegten Bedingungen. Die Nutzung ist auf interne Zwecke des Kunden beschränkt. LISAM stellt dem Kunden die erforderlichen Passwörter sowie Netzwerkverbindungen oder -zugänge zur Verfügung, die den Zugriff auf die Dienstleistungen ermöglichen. Die Gesamtanzahl autorisierter Nutzer darf die im Vertragsangebot angegebene Anzahl nicht überschreiten, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart und die Gebühren wurden entsprechend angepasst.

b. Dokumentationslizenz.
Vorbehaltlich der in diesem Vertragswerk enthaltenen Bedingungen gewährt LISAM dem Kunden hiermit eine nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Dokumentation während der Vertragslaufzeit – ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen.
„Dokumentation“ bezeichnet die Benutzerhandbücher, Leitfäden und Anleitungen von LISAM in Bezug auf die Dienstleistungen, die dem Kunden entweder in elektronischer Form oder als Druckexemplare zur Verfügung gestellt werden.

c. Nutzungseinschränkungen.
Der Kunde wird die Dienstleistungen nicht über den in diesem Vertragswerk gewährten Umfang hinaus nutzen. Der Kunde wird weder direkt noch indirekt – und wird auch keine autorisierten Nutzer dazu ermächtigen – zu irgendeinem Zeitpunkt:
(i) die Dienstleistungen oder die Dokumentation ganz oder teilweise kopieren, modifizieren oder abgeleitete Werke daraus erstellen;
(ii) die Dienstleistungen oder die Dokumentation vermieten, verleasen, verleihen, verkaufen, lizenzieren, unterlizenzieren, abtreten, verbreiten, veröffentlichen, übertragen oder anderweitig Dritten zugänglich machen;
(iii) eine Rückentwicklung („Reverse Engineering“), Dekompilierung, Zerlegung, Entschlüsselung, Anpassung oder einen sonstigen Versuch vornehmen, um Softwarekomponenten der Dienstleistungen ganz oder teilweise zu analysieren oder darauf zuzugreifen;
(iv) Eigentumshinweise aus den Dienstleistungen oder der Dokumentation entfernen; oder
(v) die Dienstleistungen oder die Dokumentation in einer Weise oder zu einem Zweck verwenden, der Rechte an geistigem Eigentum oder sonstige Rechte Dritter verletzt, unrechtmäßig aneignet oder anderweitig beeinträchtigt oder gegen geltendes Recht verstößt.

d. Vorbehalt von Rechten.
LISAM behält sich alle Rechte vor, die dem Kunden in diesem Vertragswerk nicht ausdrücklich gewährt werden. Mit Ausnahme der in diesem Vertragswerk ausdrücklich eingeräumten beschränkten Rechte und Lizenzen wird dem Kunden oder Dritten durch Auslegung, Verzicht, Verwirkung oder auf sonstige Weise keinerlei Recht, Titel oder Anspruch in Bezug auf geistiges Eigentum oder sonstige Rechte an dem LISAM-IP eingeräumt.
„LISAM-IP“ bezeichnet die Dienstleistungen, die Dokumentation sowie sämtliches geistiges Eigentum, das dem Kunden oder einem autorisierten Nutzer im Zusammenhang mit dem Vorstehenden zur Verfügung gestellt wird.

e. Aussetzung.
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertragswerk kann LISAM den Zugriff des Kunden und aller autorisierten Nutzer auf einzelne oder sämtliche Dienstleistungen vorübergehend aussetzen, wenn:
(i) LISAM nach vernünftiger Einschätzung feststellt, dass
(A) eine Bedrohung oder ein Angriff auf eines der LISAM-IP vorliegt;
(B) die Nutzung des LISAM-IP durch den Kunden oder einen autorisierten Nutzer das LISAM-IP oder andere Kunden oder Lieferanten von LISAM beeinträchtigt oder ein Sicherheitsrisiko darstellt;
(C) der Kunde oder ein autorisierter Nutzer das LISAM-IP für betrügerische oder rechtswidrige Aktivitäten nutzt;
(D) vorbehaltlich geltender Gesetze, der Kunde sein Geschäft nicht mehr im gewöhnlichen Geschäftsverlauf fortführt, eine Abtretung zugunsten von Gläubigern oder eine ähnliche Vermögensübertragung vornimmt oder Gegenstand eines Insolvenz-, Reorganisations-, Liquidations-, Auflösungs- oder ähnlichen Verfahrens wird; oder
(E) die Bereitstellung der Dienstleistungen durch LISAM an den Kunden oder einen autorisierten Nutzer gegen geltendes Recht verstößt;
(ii) ein Lieferant von LISAM den Zugang zu oder die Nutzung von Drittanbieterdiensten oder -produkten, die für den Zugriff des Kunden auf die Dienstleistungen erforderlich sind, ausgesetzt oder beendet hat; oder
(iii) gemäß Abschnitt 5(a)(iii).
(Jede solche Aussetzung gemäß den Unterpunkten (i), (ii) oder (iii) wird als „Dienstleistungsaussetzung“ bezeichnet.)
LISAM wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden eine schriftliche Mitteilung über eine Dienstleistungsaussetzung zukommen zu lassen sowie über den Stand der Wiederaufnahme des Zugriffs auf die Dienstleistungen zu informieren.
LISAM wird sich nach wirtschaftlich zumutbarem Ermessen bemühen, den Zugang zu den Dienstleistungen so bald wie möglich wiederherzustellen, sobald der Anlass der Aussetzung behoben ist.
LISAM haftet nicht für Schäden, Verpflichtungen, Verluste (einschließlich Daten- oder Gewinnausfall) oder sonstige Folgen, die dem Kunden oder einem autorisierten Nutzer infolge einer Dienstleistungsaussetzung entstehen.

f. Aggregierte Statistiken.
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertragswerk ist LISAM berechtigt, die Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden zu überwachen sowie aggregierte Statistiken zu erfassen und zusammenzustellen. Zwischen LISAM und dem Kunden liegen sämtliche Rechte, Eigentumsansprüche und Interessen an den aggregierten Statistiken sowie sämtliche damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum ausschließlich bei LISAM.
Der Kunde erkennt an, dass LISAM aggregierte Statistiken auf Grundlage der vom Kunden in die Dienstleistungen eingegebenen Daten („Kundendaten“) erstellen kann. Der Kunde stimmt zu, dass LISAM:
(i) aggregierte Statistiken unter Einhaltung des geltenden Rechts öffentlich zugänglich machen darf und
(ii) diese Statistiken im nach geltendem Recht zulässigen Umfang und auf zulässige Weise verwenden darf.

g. Verpflichtung zum Upgrade.
LISAM behält sich das Recht vor, vom Kunden zu verlangen, auf eine aktualisierte Version der Dienstleistungen umzusteigen. LISAM wird den Kunden mindestens 30 Tage vor dem erforderlichen Übergangsdatum schriftlich benachrichtigen. Nach Erhalt der Übergangsmitteilung wird der Kunde umgehend mit dem Übergang auf die aktualisierte Version beginnen und den Übergang bis zum angegebenen Übergangsdatum abschließen. Während des Übergangszeitraums wird LISAM dem Kunden angemessene Unterstützung und Hilfe zur Verfügung stellen, um den Übergang auf die aktualisierte Version zu erleichtern. Der Umfang und die Art dieser Unterstützung werden nach alleinigem Ermessen von LISAM bestimmt. Nach dem Übergangsdatum kann LISAM die Bereitstellung der vorherigen Version der Dienstleistungen einstellen.

3. Pflichten des Kunden.

Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für alle Nutzungen der Dienstleistungen und der Dokumentation, die aus dem durch den Kunden gewährten Zugriff resultieren, direkt oder indirekt, unabhängig davon, ob dieser Zugriff oder die Nutzung im Einklang mit diesem Vertragswerk oder in dessen Verletzung erfolgt. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, ist der Kunde für alle Handlungen und Unterlassungen der autorisierten Nutzer verantwortlich, und jede Handlung oder Unterlassung eines autorisierten Nutzers, die eine Verletzung dieses Vertrags darstellen würde, wenn sie vom Kunden vorgenommen würde, gilt als eine Vertragsverletzung durch den Kunden.
Der Kunde wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um alle autorisierten Nutzer auf die Bestimmungen dieses Vertrags hinzuweisen, die für deren Nutzung der Dienstleistungen gelten, und wird dafür sorgen, dass autorisierte Nutzer diese Bestimmungen einhalten.

4. Support.

LISAM wird dem Kunden und den autorisierten Nutzern angemessene Unterstützung und fortlaufenden Support zur Verfügung stellen, um den Zugang zur lizenzierten Software zu erleichtern. LISAM stellt sein Personal per E-Mail für Feedback, Problemlösungen oder allgemeine Fragen zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr Central European Time (Montag bis Freitag) zur Verfügung und wird sich bemühen, Supportanfragen innerhalb von 24 Geschäftsstunden zu bestätigen. Premium-Supportleistungen, sofern vorhanden, unterliegen den service-spezifischen Bedingungen, die im Vertragsangebot festgelegt sind.

5. Gebühren.

Der Kunde wird LISAM die Gebühren („Gebühren“) gemäß dem Vertragsangebot ohne Abzüge oder Rückstellungen zahlen. Der Kunde wird alle Zahlungen gemäß diesem Vertrag in Euro bis zum im Vertragsangebot angegebenen Fälligkeitsdatum leisten. Wenn der Kunde eine Zahlung nicht fristgerecht leistet, ohne die anderen Rechte und Rechtsbehelfe von LISAM einzuschränken:
(i) kann LISAM Zinsen in Höhe des gemäß § 288 BGB festgelegten gesetzlichen Verzugszinssatzes von 9 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz auf den überfälligen Betrag berechnen, der täglich berechnet und monatlich kapitalisiert wird;
(ii) wird der Kunde LISAM für alle Kosten entschädigen, die LISAM bei der Eintreibung von überfälligen Zahlungen oder Zinsen entstehen, einschließlich Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Gebühren von Inkassobüros; und
(iii) wenn ein solcher Zahlungsverzug 30 (dreißig) Tage oder länger andauert, kann LISAM den Zugang des Kunden und seiner autorisierten Nutzer zu einem Teil oder allen Dienstleistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Beträge aussetzen.
Alle Gebühren und andere vom Kunden im Rahmen dieses Vertrags zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich Steuern und ähnlicher Abgaben. Der Kunde ist für alle Verkaufs-, Nutzungs- und Verbrauchsteuern sowie alle anderen ähnlichen Steuern, Abgaben und Gebühren jeglicher Art verantwortlich, die von einer staatlichen, föderalen oder lokalen Regierungs- oder Aufsichtsbehörde auf die vom Kunden im Rahmen dieses Vertrags zu zahlenden Beträge erhoben werden, mit Ausnahme von Steuern auf das Einkommen von LISAM.
Wichtiger Hinweis zur Preisbildung: Die Gebühren für unsere SaaS-Leistungen werden jährlich um einen festen Prozentsatz von 3% angepasst. Diese Anpassung erfolgt zum 1. Januar eines jeden Kalenderjahres und dient dazu, die gestiegenen Betriebskosten und die allgemeine Inflation auszugleichen. Diese jährliche Anpassung wird den Kunden rechtzeitig vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Mit ihrer Zustimmung zu diesen AGB erklären sie sich mit der jährlichen Anpassung der Gebühren einverstanden.

6. Vertrauliche Informationen.

Im Laufe der Laufzeit dieses Vertrags kann jede Partei der anderen Partei Informationen über ihre Geschäftstätigkeit, Produkte, vertrauliches geistiges Eigentum, Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen von Dritten und andere sensible oder proprietäre Informationen offenlegen oder zur Verfügung stellen, sei es mündlich oder in schriftlicher, elektronischer oder anderer Form oder Medien, unabhängig davon, ob diese Informationen als „vertraulich“ gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig identifiziert werden (zusammenfassend „Vertrauliche Informationen“).
Vertrauliche Informationen beinhalten keine Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung:
(a) öffentlich zugänglich sind;
(b) dem empfangenden Teil zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt sind;
(c) rechtmäßig vom empfangenden Teil auf nicht-vertraulicher Basis von einem Dritten erhalten wurden; oder
(d) vom empfangenden Teil unabhängig entwickelt wurden.
Der empfangende Teil wird die vertraulichen Informationen der offenbarenden Partei nicht an Dritte oder andere Stellen weitergeben, außer an die Mitarbeiter des empfangenden Teils, die diese Informationen für die Ausübung ihrer Rechte oder die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag benötigen. Ungeachtet des Vorstehenden darf jede Partei vertrauliche Informationen nur in dem begrenzten Umfang offenlegen, der erforderlich ist:
(i) um einem Gerichtsbeschluss oder einer anderen behördlichen Anordnung zu entsprechen oder andernfalls, um geltendem Recht nachzukommen, vorausgesetzt, die Partei, die die Offenlegung aufgrund des Beschlusses vornimmt, hat der anderen Partei zunächst schriftlich Mitteilung gemacht und sich bemüht, eine Schutzanordnung zu erwirken; oder
(ii) um die Rechte der Partei aus diesem Vertrag durchzusetzen, einschließlich der erforderlichen Gerichtseinreichungen.
Nach Ablauf oder Beendigung dieses Vertrags wird der empfangende Teil alle Kopien der vertraulichen Informationen der offenbarenden Partei, sei es in schriftlicher, elektronischer oder anderer Form oder Medien, unverzüglich an die offenbarende Partei zurückgeben oder alle solchen Kopien zerstören und der offenbarenden Partei schriftlich bestätigen, dass diese vertraulichen Informationen vernichtet wurden.
Die Verpflichtungen jeder Partei zur Nicht-Offenlegung im Hinblick auf vertrauliche Informationen gelten ab dem Inkrafttreten dieses Vertrags und enden fünf Jahre nach der ersten Offenlegung an die empfangende Partei; jedoch, im Hinblick auf vertrauliche Informationen, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen (wie nach geltendem Recht bestimmt), überdauern diese Verpflichtungen zur Nicht-Offenlegung die Beendigung oder den Ablauf dieses Vertrags, solange diese vertraulichen Informationen weiterhin dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen unter geltendem Recht unterliegen.

7. Eigentum an geistigem Eigentum; Feedback.

a. LISAM-IP.
Der Kunde erkennt an, dass, im Verhältnis zwischen dem Kunden und LISAM, LISAM alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum, an und für das LISAM-IP besitzt.

b. Kundendaten.
LISAM erkennt an, dass, im Verhältnis zwischen LISAM und dem Kunden, der Kunde alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum, an und für die Kundendaten besitzt. Der Kunde gewährt LISAM hiermit eine nicht-exklusive, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Reproduktion, Verbreitung und anderweitigen Nutzung und Anzeige der Kundendaten sowie zur Durchführung aller Handlungen im Zusammenhang mit den Kundendaten, die erforderlich sein können, damit LISAM die Dienstleistungen für den Kunden erbringen kann.

c. Feedback.
Wenn der Kunde oder einer seiner Mitarbeiter oder Auftragnehmer jegliche Kommunikation oder Materialien an LISAM sendet oder übermittelt, sei es per Post, E-Mail, Telefon oder auf andere Weise, in denen Änderungen am LISAM-IP vorgeschlagen oder empfohlen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf neue Funktionen oder Funktionalitäten, oder jegliche Kommentare, Fragen, Vorschläge oder Ähnliches („Feedback“), ist LISAM frei, dieses Feedback zu nutzen, ungeachtet anderer Verpflichtungen oder Einschränkungen zwischen den Parteien, die solches Feedback betreffen.

8. Haftungsausschluss der Garantie.

(1) LISAM haftet für Sach- und Rechtsmängel des gelieferten Produkts nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Kunden ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Produkts.

(2) Eine weitergehende Haftung für Sach- und Rechtsmängel ist ausgeschlossen, es sei denn, LISAM hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Produkts übernommen. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch LISAM nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

9. Haftungsbeschränkungen.

(1) LISAM haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von LISAM oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Im Übrigen haftet LISAM nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die durch die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall ist die Haftung von LISAM jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung von LISAM ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von LISAM, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

10. Laufzeit und Kündigung.

a. Laufzeit.
Die anfängliche Laufzeit dieses Vertrags beginnt am Wirksamkeitsdatum und, sofern der Vertrag nicht früher gemäß den ausdrücklichen Bestimmungen dieses Vertrags gekündigt wird, bleibt er bis zum im Vertragsangebot festgelegten Datum in Kraft (die „Anfängliche Laufzeit“). Dieser Vertrag wird automatisch für aufeinanderfolgende einjährige Laufzeiten erneuert, es sei denn, er wird früher gemäß den ausdrücklichen Bestimmungen dieses Vertrags gekündigt oder eine der Parteien gibt der anderen Partei mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf der laufenden Laufzeit eine schriftliche Mitteilung über die Nichtverlängerung (jede eine „Erneuerungslaufzeit“ und zusammen mit der Anfänglichen Laufzeit die „Laufzeit“).

b. Kündigung.
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform (z. B. per E-Mail, Fax oder Brief).
Bereits geleistete Zahlungen für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung werden anteilig erstattet, sofern eine Vorauszahlung erfolgt ist und keine vertragliche Mindestlaufzeit entgegensteht.
Zusätzlich zu anderen ausdrücklichen Kündigungsrechten, die in diesem Vertrag festgelegt sind:
(i) LISAM kann diesen Vertrag kündigen, mit Wirkung ab der schriftlichen Mitteilung an den Kunden, wenn der Kunde:
(A) einen Betrag, der hierunter fällig ist, nicht bezahlt, und diese Nichtzahlung mehr als dreißig (30) Tage nach der schriftlichen Mitteilung von LISAM darüber fortbesteht; oder
(B) gegen eine seiner Verpflichtungen gemäß Abschnitt 3 oder Abschnitt 6 verstößt;
(ii) Jede Partei kann diesen Vertrag kündigen, mit Wirkung ab der schriftlichen Mitteilung an die andere Partei, wenn die andere Partei den Vertrag wesentlich verletzt und diese Verletzung:
(A) nicht heilbar ist; oder
(B) heilbar ist, jedoch dreißig (30) Tage nach der schriftlichen Mitteilung der nichtverletzenden Partei über diese Verletzung weiterhin nicht geheilt ist;
(iii) Jede Partei kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei:
(A) zahlungsunfähig wird oder allgemein nicht in der Lage ist, ihre Schulden zu begleichen, oder ihre Schulden nicht begleicht, wenn sie fällig werden;
(B) einen Antrag auf freiwillige oder unfreiwillige Insolvenz stellt oder anderweitig freiwillig oder unfreiwillig in ein Verfahren nach einem inländischen oder ausländischen Insolvenzgesetz eintritt;
(C) einen allgemeinen Abtretungsantrag zum Vorteil seiner Gläubiger stellt oder zu stellen versucht; oder
(D) einen Antrag auf Bestellung eines Verwalters, Treuhänders, Verwalters oder eines ähnlichen Beauftragten stellt oder ein Gericht eines zuständigen Gerichts einen solchen Beauftragten zur Verwaltung oder zum Verkauf eines wesentlichen Teils seines Eigentums oder Geschäfts bestellt.

c. Auswirkungen der Ablauf oder Kündigung.
Nach dem Ablauf oder der Kündigung dieses Vertrags wird der Kunde die Nutzung des LISAM-IP sofort einstellen und, unbeschadet der Verpflichtungen des Kunden gemäß Abschnitt 6, alle Kopien des LISAM-IP löschen, zerstören oder zurückgeben und schriftlich bestätigen, dass das LISAM-IP gelöscht oder zerstört wurde. Weder der Ablauf noch die Kündigung berührt die Verpflichtung des Kunden, alle Gebühren zu zahlen, die vor dem Ablauf oder der Kündigung fällig geworden sind, noch berechtigt der Kunde zu einer Rückerstattung.

d. Überleben.
Dieser Abschnitt 10(d) und die Abschnitte 1, 5, 6, 7, 8, 9 und 11 überdauern jede Kündigung oder den Ablauf dieses Vertrags. Keine anderen Bestimmungen dieses Vertrags überdauern den Ablauf oder die vorzeitige Kündigung dieses Vertrags.

Abschnitt 11 – Sonstiges:
   a. Gesamte Vereinbarung.
Dieser Vertrag stellt zusammen mit allen anderen hierin durch Verweis aufgenommenen Dokumenten die alleinige und vollständige Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen Verständigungen, Vereinbarungen sowie Darstellungen und Garantien, sowohl schriftlich als auch mündlich, in Bezug auf diesen Vertragsgegenstand.

b. Mitteilungen.
Alle Mitteilungen, Anfragen, Zustimmungen, Ansprüche, Forderungen, Verzichtserklärungen und andere Kommunikationen (jeweils eine “Mitteilung”) müssen schriftlich erfolgen und an die im Orderformular angegebene E-Mail-Adresse des Kunden gesendet werden, wenn sie an den Kunden gehen, und an Legal@lisam.com, wenn sie an LISAM gerichtet sind.

   c. Höhere Gewalt.
Unter keinen Umständen haftet LISAM gegenüber dem Kunden oder wird als im Verzug befindlich angesehen, wenn eine Verzögerung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen von LISAM aus diesem Vertrag auf Umständen beruht, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von LISAM liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, Explosionen, Kriege, Terrorismus, Invasionen, Aufstände oder andere zivile Unruhen, Streiks, Arbeitsniederlegungen oder Verzögerungen, industrielle Störungen oder gesetzgeberische Maßnahmen sowie Handlungen von Regierungs- oder öffentlichen Stellen, einschließlich der Verhängung eines Embargos.

d. Änderung und Modifikation; Verzicht.
Keine Änderung oder Modifikation dieses Vertrags ist wirksam, es sei denn, sie erfolgt schriftlich und wird von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet. Kein Verzicht einer Partei auf eine der Bestimmungen dieses Vertrags ist wirksam, es sei denn, er wird ausdrücklich schriftlich festgelegt und von der Partei, die den Verzicht erklärt, unterzeichnet. Sofern in diesem Vertrag nicht anders festgelegt, (i) wird kein Unterlassen der Ausübung oder Verzögerung bei der Ausübung von Rechten, Rechtsmitteln, Befugnissen oder Privilegien, die sich aus diesem Vertrag ergeben, als Verzicht darauf gewertet oder ausgelegt, und (ii) wird keine einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts, Rechtsmittels, einer Befugnis oder eines Privilegs den Ausschluss einer anderen oder weiteren Ausübung dieses Rechts oder der Ausübung eines anderen Rechts, Rechtsmittels, einer Befugnis oder eines Privilegs zur Folge haben.

   e. Salvatorische Klausel.
Falls eine Bestimmung dieses Vertrags in einer Rechtsordnung ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar ist, wirkt sich diese Ungültigkeit, Illegalität oder Nichtdurchsetzbarkeit nicht auf eine andere Bestimmung dieses Vertrags aus und macht diese Bestimmung in einer anderen Rechtsordnung nicht ungültig oder nicht durchsetzbar. Wird festgestellt, dass eine Bestimmung oder andere Regelung ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar ist, werden die Parteien in gutem Glauben verhandeln, um diesen Vertrag so zu ändern, dass ihre ursprüngliche Absicht so weit wie möglich in einer für beide Seiten akzeptablen Weise verwirklicht wird, damit die hiermit vorgesehenen Transaktionen im ursprünglichen Sinne so weit wie möglich abgeschlossen werden können.

   f. Anwendbares Recht; Zuständigkeit.
Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, ohne dass eine Bestimmung oder Regel zum internationalen Privatrecht oder zum Kollisionsrecht angewendet wird, die eine Anwendung der Gesetze einer anderen Rechtsordnung als denen der Bundesrepublik Deutschland erfordern oder zulassen würde. Jegliche rechtliche Klage, Aktion oder Verfahren, das sich aus diesem Vertrag oder den hierunter gewährten Lizenzen ergibt, wird ausschließlich vor den Bundesgerichten der Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in einem solchen Verfahren. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Berlin festgelegt.

 g. Abtretung.
Der Kunde darf keine seiner Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag, sei es freiwillig, unfreiwillig, durch gesetzliche Vorschriften oder auf andere Weise, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von LISAM abtreten oder delegieren. Jede angebliche Abtretung oder Delegation, die gegen diese Bestimmung verstößt, ist null und nichtig. Keine Abtretung oder Delegation entbindet die abtretende oder delegierende Partei von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Dieser Vertrag ist bindend für die Parteien und ihre jeweils zugelassenen Nachfolger und Abtretungsempfänger und kommt ihnen zugute.

 h. Exportvorschriften.
Der Kunde wird alle anwendbaren bundesrechtlichen Gesetze, Vorschriften und Regelungen einhalten sowie alle erforderlichen Verpflichtungen (einschließlich der Beschaffung von Exportlizenzen oder anderer behördlicher Genehmigungen), die den Export oder Reexport der Dienste oder von Kundendaten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbieten oder einschränken, erfüllen.
i. Gerechtigkeitsrechtliche Abhilfe.
Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass eine Verletzung oder eine drohende Verletzung durch eine der Parteien ihrer Verpflichtungen gemäß Abschnitt 6 oder, im Fall des Kunden, Abschnitt 3, der anderen Partei irreparablen Schaden zufügen würde, für den Geldschaden keine ausreichende Abhilfe darstellen würde, und stimmt zu, dass im Falle einer solchen Verletzung oder drohenden Verletzung die andere Partei berechtigt ist, eine gerechtigkeitsrechtliche Abhilfe zu verlangen, einschließlich einer einstweiligen Verfügung, einer gerichtlichen Verfügung, einer spezifischen Leistung und jeder anderen Abhilfe, die von einem Gericht gewährt werden kann, ohne die Verpflichtung, eine Kaution oder andere Sicherheit zu hinterlegen oder tatsächliche Schäden zu beweisen oder dass Geldschaden keine ausreichende Abhilfe darstellt. Solche Rechtsmittel sind nicht exklusiv und zusätzlich zu allen anderen rechtlichen, gerechten oder anderweitigen Abhilfen, die zur Verfügung stehen.

 k. Gegenstücke.
Dieser Vertrag kann in mehreren Ausfertigungen ausgeführt werden, von denen jede als Original gilt, aber alle zusammen als ein und derselbe Vertrag angesehen werden.